AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Artprint Plus GmbH · Stand Juni 2025
§ 1Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Artprint Plus GmbH (nachfolgend „Artprint Plus"), insbesondere für Corporate Design, Grafikdesign sowie die Abwicklung von Druckaufträgen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Artprint Plus.
§ 2Angebote und Auftragserteilung
Angebote von Artprint Plus sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Lieferfrist führen.
§ 3Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß den geltenden Bestimmungen des D.Lgs. 231/2002 geschuldet.
Artprint Plus behält sich vor, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten zu verlangen.
§ 4Urheberrecht
Alle von Artprint Plus erstellten Entwürfe, Grafiken, Layouts und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung auf den Auftraggeber über.
Artprint Plus behält das Recht, realisierte Arbeiten zu Referenzzwecken in eigenen Medien (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 5Korrekturschleifen
Im Leistungsumfang sind maximal zwei Korrekturläufe je Projekt enthalten. Weitere Korrekturwünsche werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Als Korrekturlauf gilt jede schriftlich übermittelte Sammlung von Änderungswünschen zu einer Entwurfsversion.
§ 6Druckfreigabe
Vor der Übermittlung an den Druckdienstleister erhält der Auftraggeber eine digitale Druckvoransicht zur Freigabe. Mit der schriftlichen oder per E-Mail erteilten Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit aller Inhalte, Maße, Farben und Daten. Artprint Plus haftet nach erteilter Freigabe nicht für inhaltliche oder gestalterische Fehler.
§ 7Lieferzeiten und Verzögerungen durch Dritte
Genannte Lieferzeiten sind Richtwerte und basieren auf den Angaben der beauftragten Druckdienstleister. Artprint Plus haftet nicht für Verzögerungen, die durch Dritte (Druckereien, Kurierdienste, höhere Gewalt) verursacht werden. Im Fall erkennbarer Verzögerungen informiert Artprint Plus den Auftraggeber unverzüglich.
§ 8Reklamationen
Mängel an gelieferten Druckprodukten sind binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und mit Fotodokumentation bei Artprint Plus zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vertragsgemäß akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen entscheidet Artprint Plus nach eigenem Ermessen zwischen Nachlieferung, Nachbesserung oder anteiliger Gutschrift.
§ 9Haftungsbeschränkung
Artprint Plus haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
§ 10Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des italienischen Datenschutzrechts (D.Lgs. 196/2003 i.d.g.F.).
§ 11Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich italienisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bozen (BZ), soweit gesetzlich zulässig.
§ 12Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.